Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen, die sich aus dem Bürgerlichen Getzbuch ergeben. Siehe: www.juraforum.de/gesetze
Diese AGB´s gelten nur für Unternehmer:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Audiotechnik Dietz Vertriebs-GmbH
1. Vertragsabschluss
Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich diese Lieferbedingungen. Der Besteller anerkennt dies durch Erteilung seiner ersten Bestellung.
Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen weder widersprechen noch vorbehaltlos liefern bzw. die Zahlung annehmen.
1.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend. (Gilt nicht für ebay Verkäufe!)
1.2 Sowohl über Vertreter als auch direkt erteilte Aufträge sind erst nach Absendung unserer schriftlichen Bestätigung oder Bereitstellung der Ware zur Übergabe verbindlich. Unser Schweigen gilt im
Zweifel als Ablehnung.
2. Lieferpflichten
2.1 . Unsere Vertragspflichten ergeben sich ausschließlich aus unserer Auftragsbestätigung.
2.2 . Kleinere Abweichungen, Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.
2.3 . Die Mindestabnahmemenge entspricht dem Inhalt unserer jeweiligen Original-Verkaufsverpackungen.
2.4 . Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Unfälle, Transport-, Fabrikations- und Betriebsstörungen -
gleichgültig, ob im eigenen Betrieb oder bei Zulieferanten - berechtigen uns, Lieferfristen entsprechend zu verlängern oder die Leistungen ersatzlos zu verweigern.
2.5 . Werden uns nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers beeinträchtigen können, so dürfen wir entweder sofortige Vorauszahlung verlangen oder vom Vertrag
ersatzlos zurücktreten.
2.6 . Der Mindestauftragswert beträgt 30 Euro netto.
2.7 . Lieferungen bis 150 Euro erfolgen ab Werk mit einer Versandkostenpauschale von 7 Euro. Ab 150 Euro Auftragswert erfolgen die Lieferungen frei Haus.
3. Gewährleistung
3.1 . Für die von uns gelieferte Neuware beträgt die Zeit der Gewährleistung 24 Monate, für gebrauchte Ware 12 Monate. Diese Frist beginnt mit dem Tage der Auslieferung an den Besteller bzw. bei
Wiederverkäufern mit dem Tage der Veräußerung an den Endabnehmer.
3.2 . Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung
mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung
mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des
Kaufvertrags, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
3.3. Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind (§ 439 III BGB).
Sollte die Audiotechnik Dietz Vertriebs-GmbH im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte,
insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags oder die Minderung des Kaufpreises können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der
Nacherfüllung geltend gemacht werden.
3.4. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des §
439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer
Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung
für Unternehmer nach 3.1. abbedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.
Bei unberechtigten Rügen berechnen wir die uns entstandenen Kosten einschl. Rückfracht.
3.5. Mängelansprüche
Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es leider nicht möglich, Software so zu gestalten, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen und unter allen Bedingungen vollständig fehlerfrei mit
den entsprechenden Fahrzeugmodellen und Nachrüstgeräten arbeitet. Dies gilt insbesondere in Verwendung mit neuesten Fahrzeugmodellen, facegelifteten Modellen, besonderen Ausstattungsvarianten und
Modellen, die im Rahmen einer Inspektion mit einem Softwareupdate beschickt wurden. Gegenstand des Vertrages ist daher stets nur die Soft- und Hardware, die im Sinne der Betriebsanleitung und zu
deren Drucklegung kompatibel sind. Durch die stetigen Änderungen des Serienstandes der Fahrzeuge ist es nicht möglich, eine allgemeingültige Aussage zur Funktion der Interfaces über die gesamte
Nutzungsdauer des Fahrzeuges und der entsprechenden Serie zu geben. Die Interfaces werden von Dietz nach dem neuesten Stand der Technik getestet und auf ihre allgemeine Tauglichkeit regelmäßig
geprüft.
Dietz weist darauf hin, dass Kosten und/oder Schäden, die durch Inkompatibilität der Soft-/Hardware entstanden sind, nicht übernommen werden können.
3.6. Die Audiotechnik Dietz Vertriebs-GmbH weist darauf hin, dass Kosten für tiefentladene Batterien nicht übernommen werden können. Moderne Kraftfahrzeuge haben aufgrund ihrer hohen Anzahl von
elektrischen und elektronischen Verbrauchern einen erhöhten Strombedarf, auch im Ruhezustand. In den meisten Fällen sind die Batterien deshalb schon nach 3 Jahren verbraucht. Generatoren sind
grundsätzlich nur für die Bedürfnisse der bordeigenen Geräte ausgelegt und können daher auch nur deren Strombedarf ausgleichen. Durch Einbau von weiterem Zubehör ist ein regelmäßiges Nachladen der
Autobatterie unabdingbar. Beachten Sie hierbei die Vorgaben des Fahrzeugherstellers. Gleiches gilt insbesondere für Saisonfahrzeuge und Kurzstreckenfahrer.
4. Sonstige Schadenersatzansprüche
4.1. Wegen Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel bestehen oder einen über den Mangel hinausgehenden Schaden verursacht haben, haftet die Audiotechnik Dietz Vertriebs-GmbH lediglich, soweit
jene auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns oder unseren Erfüllungsgehilfen (z.B. den Zustelldienst) beruhen.
Darüber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
In diesem Falle ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Ware vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Ansprüche des Kunden aus von uns ausdrücklich
übernommenen Garantien sowie dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4.2. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die Audiotechnik Dietz Vertriebs-GmbH
haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ihres Online-Handelssystems noch für technische und elektronische Fehler, auf die sie keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für
die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung aller Forderungen.
5.2. Vor dem Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes darf die Ware nur weiterveräußert werden, wenn der Kunde entweder unseren Eigentumsvorbehalt offengelegt hat und dieser aufrechterhalten wird oder
hiermit alle Forderungen gegen Abnehmer unseres Kunden an uns abgetreten werden, und zwar bis zu einem Betrag von 120 % der jeweiligen Gesamtforderung. Solange unser Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen voll nachkommt, ist er zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Vermischung und Verarbeitung der Ware tritt der Käufer hiermit seine Eigentums- oder
Miteigentumsrechte an uns ab.
5.3. Zugriffe Dritter auf unsere Rechte zeigt uns der Käufer unverzüglich an. In jedem Falle weist er den Dritten sofort auf unsere Rechte ausdrücklich hin.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wird, ab Werk, in Euro, ohne Verpackungs- und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils
gültigen Höhe hinzu.
6.2. Wir berechnen die bei Vertragsabschluß vereinbarten bzw. gültigen Preise, die auf den zu dieser Zeit maßgebenden Kostenfaktoren basieren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluß und vereinbarter
Lieferungs- bzw. Leistungszeit diese Kostenfaktoren (insbesondere Material, Löhne, Energie, Abgaben, Fracht, Wechselkurse usw.) ändern, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung
vorzunehmen. Tritt der Besteller nicht als Kaufmann auf bzw. gehört der Vertrag nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluß und Liefer- bzw. Leistungszeit
mehr als 4 Monate liegen.
6.3. Erstlieferungen erfolgen nur per Nachnahme. Unsere Rechnungen sind danach per Bankeinzug oder Nachnahme fällig, wenn der Kunde Unternehmer ist.
6.4. Treten nach Auslieferung der Ware Umstände ein, die befürchten lassen, der Besteller werde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, so tritt die Fälligkeit sofort ein. Dies gilt
insbesondere, wenn der Besteller andere fällige Forderungen nicht begleicht. Weitere Lieferungen erfolgen nur gegen Vorauszahlung.
6.5. Zahlungen werden stets auf die älteste Schuld geleistet. Schecks gelten erst nach Gutschrift des entsprechenden Betrages auf unserem Konto als Zahlung.
6.6. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und/oder nicht rechtskräftig gestellten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur aufgrund von
Gegenansprüchen aus demselben Vertrag geltend machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6.7. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung werden für Verbraucher Zinsen mit 5 % p. a. über dem Basiszinssatz der EZB, für Unternehmer 8 %. p.a. über dem Diskontsatz der EZB, zuzüglich Mehrwertsteuer
berechnet.
6.8. Leistet der Besteller bei Fälligkeit keine Zahlungen, so können wir die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen und sofortige Vorauszahlung für alle, auch für die noch nicht erledigten
Aufträge oder eine entsprechende Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir
berechtigt, vom Vertrag (bzw. von den Verträgen) zurückzutreten und dem Besteller die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen.
6.9. An Vertreter und Beauftragte kann mit befreiender Wirkung nur bezahlt werden, wenn diese schriftliche Inkasso-Vollmacht nachweisen.
6.10. Für Unternehmer gilt: Es können nur Waren zurückgenommen werden, deren Lieferung nicht länger als 14 Tage zurückliegt. Gutschriften für zurückgenommene Ware erfolgen unter Abzug einer
angemessenen Gebühr zur verkaufsfähigen Wiederherstellung der Ware. Nach Kundenauftrag gefertigte Waren bleiben von Rücknahme und Gutschrift ausgeschlossen, ausgenommen bei von uns anerkannten
Mängelrügen. Unfrei zurückgesandte Waren werden nicht angenommen.
7. Gerichtsstand u.a.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Grünstadt/Pfalz; dasselbe gilt für den Gerichtsstand dann, wenn der Kunde
Unternehmer ist.
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so dürfen wir sie durch eine anderslautende Bestimmung ersetzen, die dem Sinn und Zweck möglichst nahe kommt.
Belehrung und Informationen über das Widerrufsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


